Christiane Bergweiler

Gut beraten

1Sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen eines Rechtsstreites informieren wir Sie hinsichtlich Ihrer rechtlichen Ansprüche und Strategien.

Wir arbeiten konkret und eindeutig nach Ihrem Willen.

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Immer vor Ort

2Wir machen uns die aktuellen Medien zunutze und können weltweit mit unseren Mandanten und Mandantinnen in Kontakt treten. Unsere Kanzleistandorte sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar oder nutzen Sie die kostenlosen Parkmöglichkeiten vor den Gebäuden.

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Fachanwalt

3Wir zeichnen uns durch Fortbildungen und Publikationen aus. Die aktuelle Rechtsprechung (Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte) wird regelmäßig von uns kommentiert und für Sie in unserem Newsletter aufbereitet und zur Verfügung gestellt.

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Standorte

Rechtsanwalt Bernkastel-Kues

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Aufsätze

  • Restschuldbefreiung

    Die Schuldnerin hat in einem im August 2000 eröffneten Insolvenzverfahren vom Insolvenzgericht am 13.06.2001 die Restschuldbefreiung angekündigt bekommen. Während der Wohlverhaltensphase verstarb der Vater der Schuldnerin. Dieser hatte die Schuldnerin enterbt und auf ihren Pflichtteilsanspruch verwiesen. Den Pflichtteilsanspruch hat die Schuldnerin nicht geltend gemacht. Daraufhin stellte eine Gläubigerin Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verstoßes [...]

    Kommentar zu § 1578 b BGB

    Das Unterhaltsabänderungsgesetz vom 01.01.2008 hat hinsichtlich der Höhe und Dauer des nachehelichen Unterhaltsanspruches eines geschiedenen Ehepartners zu einer einschneidenden Änderung geführt. Mit dem neuen § 1578 b BGB ist eine neue Grundlage nicht nur für eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruches, sondern auch die Möglichkeit der Herabsetzung des Unterhaltsanspruches manifestiert worden. Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten [...]

    Kommentar zu § 119 Abs. 2, 1954, 1955, 1945 BGB

    Ein Kriminalbeamten benachrichtigt den Erben, dass die Erblasserin tot in der Wohnung aufgefunden worden sei und dass sich ein hoher Geldbetrag auf ihrem Girokonto befinde. Dennoch schlug er die Erbschaft ohne weitere Ermittlungen aus. Als er später erfuhr, dass der bereinigte Nachlass vermutlich ca. € 128.000,00 betrug, wollte er die Ausschlagung an mit der Begründung, [...]